"sie befinden sich hier: bestattungsarten - feuerbestattung."

feuerbestattung

Bei dieser Art der Bestattung, auch Einäscherung bzw. Kremation genannt, wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt. Eine Kremation ist die Voraussetzung für weitere Bestattungsarten, wie etwa eine See- und Flugbestattung.
Die bei der Feuerbestattung übrig gebliebene Asche wird zur Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt. Anschließend kann diese entweder direkt in der Aschekapsel oder in einer z.B. Keramik-Schmuck-Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dabei kann als Grabstätte ein Erdgrab, ein Kolumbarium oder eine Urnenstele gewählt werden.

Kosten einer Kremation

Eine Feuerbestattung ist im Allgemeinen deutlich kostengünstiger als beispielsweise eine Erdbestattung. Wenn die Asche verstreut wird wie etwa bei einer Luftbestattung, muss keine Grabstätte erworben werden. Zudem entfallen die Pflegekosten für das Grab, da es keine Grabstelle gibt. Die Pflegekosten sind insgesamt geringer als für ein Erdgrab.

  Keramik Urne Modell Wave silber

Gleiches gilt für die Urne im Vergleich mit einem Sarg. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Bestattungskosten für einen Sarg samt Innenausstattung entstehen, da in Deutschland eine sogenannten Sargpflicht für die Kremation besteht. Für die Kremation wird in der Regel jedoch eine günstige Ausführung eines Sarges verwendet. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Beispiel eines FESTPREIS-Angebotes für eine Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Neuwied.

Kolumbarium Nordfriedhof Wiesbaden Quelle: Wikipedia

Kolumbarium
Nordfriedhof Wiesbaden

Innenansicht Kolumbarium Nordfriedhof Wiesbaden Quelle: Wikipedia

Innenansicht Kolumbarium
Nordfriedhof Wiesbaden

 

Voraussetzung für die Kremation

Vor der Kremation des Verstorbenen darf kein Zweifel an seiner Identität des Toten und der Todesursache bestehen., da der Verstorbene nach der Einäscherung nicht mehr untersucht werden kann. Daher erfolgt vor der Verbrennung eine zweite Leichenschau, die durch einen Amtsarzt oder Rechtmediziner vorgenommen wird. Durch diese zweite Leichenschau entstehen weitere Kosten. Bei einer Erdbestattung ist eine zweite Leichenschau nicht notwendig.

Friedhofszwang in Deutschland

Die Aufbewahrung oder private Verstreuung der Asche ist in Deutschland verboten, da es im Gegensatz zu unseren Nachbarländern wie etwa den Niederlanden und der Schweiz andere Regelungen gibt. So ist es beispielsweise in diesen Ländern erlaubt die Asche an Land oder in einem Gewässer verstreuen zu lassen. Sogar teilweise gestattet, die Asche des Verstorbenen in einer Urne mit nach Hause zu nehmen, um sie dort an einen privaten Gedenkort zu plazieren.

Unabhängig von der Art der Bestattung ist eine besondere Vereinbarung in jedem Fall notwendig. Grundlage hierfür ist entweder eine handschriftliche Willensbekundung, welche der Verstorbene mit eintsprechendem Inhalt hinterlassen hat, oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.

Als kostenfreie Serviceleistung haben wir Formulare entwickelt. Formulare, die als "Checkliste" dienen sollen, um bei einer Vorsorge-Regelung nichts zu vergessen. Vorschläge, die wir aufgrund unserer Berufserfahrung erarbeitet haben.

Sofern auf Ihrem Computer der Acrobat Reader zum Anzeigen/Drucken noch nicht vorhanden ist, können Sie dieses Programm kostenfrei von der Seite des Herstellers downloaden und mit wenigen Maus-Klicks installieren. Unter der folgenden Adresse finden Sie dieses Programm in der jeweils aktuellsten Version für verschiedene Betriebssystem-Varianten: Acrobat Reader Download

Vorsorge-Formulare zum herunterladen

Acrobat-Reader pdf-Dateien zum Anzeigen, Drucken oder download

Formularzweck: Als persönliche Checkliste   Datei-Bezeichnung und Größe
     

Feuerbestattung: Letztwillige Verfügung

 

letzwverf.pdf 106 KB

     

Vorsorge

 

persanga.pdf 230 KB