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nachsorge - Service

Unsere Arbeit hört nicht einfach mit der Bestattung auf.

Wir wissen, dass nach einer Bestattung die schwierigste Zeit für den oder die Hinterbliebenen beginnt. Zur Trauer kommt noch erschwerend hinzu, daß man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss.

Sofern Sie es wünschen - bleiben wir Ihr Ansprechpartner
und unterstützen Sie mit Rat & Tat.


Es gibt so vieles, was Hinterbliebene zu bedenken, entscheiden und zu erledigen haben. Nicht nur die Eröffnung des Testamentes, die Beantragung von Witwen- bzw. Witwerrente oder Entscheidungen in steuerlichen Dingen. Auch bei Fragen zu laufenden Versicherungsverträgen (Kündigungen, Neuverträge) oder Wohnungsmietverträgen, haben wir fachliche Kompetenz oder können Ihnen Fachpersonen bei Rechtsfragen vermitteln, die sich für Sie einsetzen und Ihnen helfen.

Zur Nachsorge gehört ebenso die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, am besten in einem eigens dafür angelegten Ordner oder einem Safe. Insbesondere Rechnungen und Gebührenbescheide sollten aufbewahrt werden, da sie steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Bei Erbengemeinschaften werden die Kosten anteilig verteilt.

Wenn es sich um eine Erdbestattung handelt, so kommt das Einebnen des Grabes sowie das Aufstellen des Grabsteins und der Einfassung hinzu. Dies gehört zur Arbeit eines Steinmetzes.

Haben Sie noch Fragen zur Nachsorge?

Wir sind da wenn Sie uns brauchen - Tel: +49 (0) 2631 72133

Service Fahrzeuge Feldkirchener Bestattungsinstitut